Sonderverzinsung über 5 Jahre bei einem Anlagebetrag ab 2.500 €:
Bereits nach 27 Monaten (2-jährige Kündigungssperrfrist sowie 3-monatige Kündigungsfrist) besteht die Möglichkeit, über das gesamte Guthaben oder einen Teilbetrag zu verfügen. Der Restanlagebetrag darf eine Grenze von 2.000 € nicht unterschreiten. Nach Ablauf der Sonderverzinsung wird das Guthaben zu dem jeweiligen Zinssatz für Spareinlagen mit 3-monatiger Kündigungsfrist (Sparbuch) verzinst.
Wachstumssparen bei der CSg – Eine sichere und flexible Geldanlage